Bis zu 16.500 € staatliche Förderung für das Einrichten von Home-Office Arbeitsplätzen
So ist das möglich:
modernX ist autorisiertes Beratungsunternehmen im Förderprogramm go-digital vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
Das Förderprogramm unterstützt Unternehmen bei der Digitalisierung von Geschäftsprozessen. Das beudetet, dass bis zu 50 % der Projektkosten Ihres Digitalisierungsprojekts bei modernX durch das BMWi übernommen werden. Sie zahlen also nur die Hälfte. Gedeckelt ist die Fördersumme bei 16.500 Euro.
Das Beste: Homeoffice Arbeitsplätze werden aktuell in einem beschleunigten Verfahren gefördert. Außerdem müssen Sie sich um nichts kümmern, denn um den kompletten Papierkram (Antragsstellung, Fördernachweis, etc.) kümmern wir uns.
Welche Voraussetzungen gibt es?
Die Förderung richtet sich an rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks. Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
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Mitarbeiter: weniger als 100 Personen
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Vorjahresumsatz: mindestens die fünffache Höhe des zu erbringenden Eigenanteils im Projekt
Beispiel:
Projektvolumen = 33.000 Euro,
Förderung = 16.500 Euro,
Eigenanteil = 16.500 €
Vorjahresumsatz muss mindestens 5 x 16.500 Euro betragen = 82.500 Euro -
Vorjahresumsatz- oder Vorjahresbilanzsumme: höchstens 20 Mio. Euro
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Betriebsstätte oder Niederlassung: in Deutschland
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Förderfähigkeit: nach der De-minimis-Verordnung
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Projektlaufzeit: maximal 6 Monate ab Projektbeginn
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Vergangene Förderungen: innerhalb des letzten Jahres keine Projektförderung über go-digital (Stichtag ist das Datum der Bestätigung des Verwendungsnachweises des vorherigen go-digital-Projekts)
Nicht förderfähig sind:
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Unternehmen der Wirtschafts- und Unternehmensberatung, Rechts- und Steuerberatung sowie Weiterbildung u. ä.
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Freie Berufe nach § 18 EStG sowie Unternehmen mit einer primär freiberuflichen Tätigkeiten
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Gemeinnützige Unternehmen, Stiftungen und Vereine
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Unternehmen des öffentlichen Rechts und Religionsgemeinschaften sowie deren Beteiligungen
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Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, Fischereien, Aquakulturen
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Insolvente Unternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten (VO (EU) Nr. 651/2014)